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DoubleOhOne
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Free personal use
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dustBUST
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double01.ttf
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Yiggivoo Normal is a trademark of Perer Wiegel.
Font family
DoubleOhOne
Font sub family
Regular
Version
Version 1.0
PostScript
DoubleOhOne
Manufacturer
Cher Stewart
PostScript
DoubleOhOne
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Lizenz DER GEGENSTAND DIESER LIZENZ (WIE UNTER "SCHUTZGEGENSTAND" DEFINIERT) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE ("CCPL", "LIZENZ" ODER "LIZENZVERTRAG") ZUR VERF?GUNG GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH DAS URHEBERRECHT UND/ODER ANDERE GESETZE GESCH?TZT. JEDE FORM DER NUTZUNG DES SCHUTZGEGENSTANDES, DIE NICHT AUFGRUND DIESER LIZENZ ODER DURCH GESETZE GESTATTET IST, IST UNZUL?SSIG. DURCH DIE AUS?BUNG EINES DURCH DIESE LIZENZ GEW?HRTEN RECHTS AN DEM SCHUTZGEGENSTAND ERKL?REN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN. SOWEIT DIESE LIZENZ ALS LIZENZVERTRAG ANZUSEHEN IST, GEW?HRT IHNEN DER LIZENZGEBER DIE IN DER LIZENZ GENANNTEN RECHTE UNENTGELTLICH UND IM AUSTAUSCH DAF?R, DASS SIE DAS GEBUNDENSEIN AN DIE LIZENZBEDINGUNGEN AKZEPTIEREN. 1. Definitionen 1. Der Begriff "Abwandlung" im Sinne dieser Lizenz bezeichnet das Ergebnis jeglicher Art von Ver?nderung des Schutzgegenstandes, solange die eigenpers?nlichen Z?ge des Schutzgegenstandes darin nicht verblassen und daran eigene Schutzrechte entstehen. Das kann insbesondere eine Bearbeitung, Umgestaltung, ?nderung, Anpassung, ?bersetzung oder Heranziehung des Schutzgegenstandes zur Vertonung von Laufbildern sein. Nicht als Abwandlung des Schutzgegenstandes gelten seine Aufnahme in eine Sammlung oder ein Sammelwerk und die freie Benutzung des Schutzgegenstandes. 2. Der Begriff "Sammelwerk" im Sinne dieser Lizenz meint eine Zusammenstellung von literarischen, k?nstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalten, sofern diese Zusammenstellung aufgrund von Auswahl und Anordnung der darin enthaltenen selbst?ndigen Elemente eine geistige Sch?pfung darstellt, unabh?ngig davon, ob die Elemente systematisch oder methodisch angelegt und dadurch einzeln zug?nglich sind oder nicht. 3. "Verbreiten" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, den Schutzgegenstand oder Abwandlungen im Original oder in Form von Vervielf?ltigungsst?cken, mithin in k?rperlich fixierter Form der ?ffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen. 4. Der "Lizenzgeber" im Sinne dieser Lizenz ist diejenige nat?rliche oder juristische Person oder Gruppe, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen dieser Lizenz anbietet und insoweit als Rechteinhaberin auftritt. 5. "Rechteinhaber" im Sinne dieser Lizenz ist der Urheber des Schutzgegenstandes oder jede andere nat?rliche oder juristische Person oder Gruppe von Personen, die am Schutzgegenstand ein Immaterialg?terrecht erlangt hat, welches die in Abschnitt 3 genannten Handlungen erfasst und bei dem eine Einr?umung von Nutzungsrechten oder eine Weiter?bertragung an Dritte m?glich ist. 6. Der Begriff "Schutzgegenstand" bezeichnet in dieser Lizenz den literarischen, k?nstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalt, der unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird. Das kann insbesondere eine pers?nliche geistige Sch?pfung jeglicher Art, ein Werk der kleinen M?nze, ein nachgelassenes Werk oder auch ein Lichtbild oder anderes Objekt eines verwandten Schutzrechts sein, unabh?ngig von der Art seiner Fixierung und unabh?ngig davon, auf welche Weise jeweils eine Wahrnehmung erfolgen kann, gleichviel ob in analoger oder digitaler Form. Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten einen immaterialg?terrechtlichen Schutz eigener Art genie?en, unterfallen auch sie dem Begriff "Schutzgegenstand" im Sinne dieser Lizenz. 7. Mit "Sie" bzw. "Ihnen" ist die nat?rliche oder juristische Person gemeint, die in dieser Lizenz im Abschnitt 3 genannte Nutzungen des Schutzgegenstandes vornimmt und zuvor in Hinblick auf den Schutzgegenstand nicht gegen Bedingungen dieser Lizenz versto?en oder aber die ausdr?ckliche Erlaubnis des Lizenzgebers erhalten hat, die durch diese Lizenz gew?hrten Nutzungsrechte trotz eines vorherigen Versto?es auszu?ben. 8. Unter "?ffentlich Zeigen" im Sinne dieser Lizenz sind Ver?ffentlichungen und Pr?sentationen des Schutzgegenstandes zu verstehen, die f?r eine Mehrzahl von Mitgliedern der ?ffentlichkeit bestimmt sind und in unk?rperlicher Form mittels ?ffentlicher Wiedergabe in Form von Vortrag, Auff?hrung, Vorf?hrung, Darbietung, Sendung, Weitersendung, zeit- und ortsunabh?ngiger Zug?nglichmachung oder in k?rperlicher Form mittels Ausstellung erfolgen, unabh?ngig von bestimmten Veranstaltungen und unabh?ngig von den zum Einsatz kommenden Techniken und Verfahren, einschlie?lich drahtgebundener oder drahtloser Mittel und Einstellen in das Internet. 9. "Vervielf?ltigen" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, mittels beliebiger Verfahren Vervielf?ltigungsst?cke des Schutzgegenstandes herzustellen, insbesondere durch Ton- oder Bildaufzeichnungen, und umfasst auch den Vorgang, erstmals k?rperliche Fixierungen des Schutzgegenstandes sowie Vervielf?ltigungsst?cke dieser Fixierungen anzufertigen, sowie die ?bertragung des Schutzgegenstandes auf einen Bild- oder Tontr?ger oder auf ein anderes elektronisches Medium, gleichviel ob in digitaler oder analoger Form. 2. Schranken des Immaterialg?terrechts Diese Lizenz ist in keiner Weise darauf gerichtet, Befugnisse zur Nutzung des Schutzgegenstandes zu vermindern, zu beschr?nken oder zu vereiteln, die Ihnen aufgrund der Schranken des Urheberrechts oder anderer Rechtsnormen bereits ohne Weiteres zustehen oder sich aus dem Fehlen eines immaterialg?terrechtlichen Schutzes ergeben. 3. Einr?umung von Nutzungsrechten Unter den Bedingungen dieser Lizenz r?umt Ihnen der Lizenzgeber - unbeschadet unverzichtbarer Rechte und vorbehaltlich des Abschnitts 3.e) - das verg?tungsfreie, r?umlich und zeitlich (f?r die Dauer des Schutzrechts am Schutzgegenstand) unbeschr?nkte einfache Recht ein, den Schutzgegenstand auf die folgenden Arten und Weisen zu nutzen ("unentgeltlich einger?umtes einfaches Nutzungsrecht f?r jedermann"): 1. Den Schutzgegenstand in beliebiger Form und Menge zu vervielf?ltigen, ihn in Sammelwerke zu integrieren und ihn als Teil solcher Sammelwerke zu vervielf?ltigen; 2. Abwandlungen des Schutzgegenstandes anzufertigen, einschlie?lich ?bersetzungen unter Nutzung jedweder Medien, sofern deutlich erkennbar gemacht wird, dass es sich um Abwandlungen handelt; 3. den Schutzgegenstand, allein oder in Sammelwerke aufgenommen, ?ffentlich zu zeigen und zu verbreiten; 4. Abwandlungen des Schutzgegenstandes zu ver?ffentlichen, ?ffentlich zu zeigen und zu verbreiten. 5. Bez?glich Verg?tung f?r die Nutzung des Schutzgegenstandes gilt Folgendes: 1. Unverzichtbare gesetzliche Verg?tungsanspr?che: Soweit unverzichtbare Verg?tungsanspr?che im Gegenzug f?r gesetzliche Lizenzen vorgesehen oder Pauschalabgabensysteme (zum Beispiel f?r Leermedien) vorhanden sind, beh?lt sich der Lizenzgeber das ausschlie?liche Recht vor, die entsprechende Verg?tung einzuziehen f?r jede Aus?bung eines Rechts aus dieser Lizenz durch Sie. 2. Verg?tung bei Zwangslizenzen: Sofern Zwangslizenzen au?erhalb dieser Lizenz vorgesehen sind und zustande kommen, verzichtet der Lizenzgeber f?r alle F?lle einer lizenzgerechten Nutzung des Schutzgegenstandes durch Sie auf jegliche Verg?tung. 3. Verg?tung in sonstigen F?llen: Bez?glich lizenzgerechter Nutzung des Schutzgegenstandes durch Sie, die nicht unter die beiden vorherigen Abschnitte (i) und (ii) f?llt, verzichtet der Lizenzgeber auf jegliche Verg?tung, unabh?ngig davon, ob eine Einziehung der Verg?tung durch ihn selbst oder nur durch eine Verwertungsgesellschaft m?glich w?re. Das vorgenannte Nutzungsrecht wird f?r alle bekannten sowie f?r alle noch nicht bekannten Nutzungsarten einger?umt. Es beinhaltet auch das Recht, solche ?nderungen am Schutzgegenstand vorzunehmen, die f?r bestimmte nach dieser Lizenz zul?
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