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Bou Collegiate

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Bou_Collegiate.ttf

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Version 1.00 April 22, 2008, initial release

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BouCollegiate

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DER GEGENSTAND DIESER LIZENZ (WIE UNTER "SCHUTZGEGENSTAND" DEFINIERT) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE ("CCPL", "LIZENZ" ODER "LIZENZVERTRAG") ZUR VERF?GUNG GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH DAS URHEBERRECHT UND/ODER ANDERE GESETZE GESCH?TZT. JEDE FORM DER NUTZUNG DES SCHUTZGEGENSTANDES, DIE NICHT AUFGRUND DIESER LIZENZ ODER DURCH GESETZE GESTATTET IST, IST UNZUL?SSIG. DURCH DIE AUS?BUNG EINES DURCH DIESE LIZENZ GEW?HRTEN RECHTS AN DEM SCHUTZGEGENSTAND ERKL?REN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN. SOWEIT DIESE LIZENZ ALS LIZENZVERTRAG ANZUSEHEN IST, GEW?HRT IHNEN DER LIZENZGEBER DIE IN DER LIZENZ GENANNTEN RECHTE UNENTGELTLICH UND IM AUSTAUSCH DAF?R, DASS SIE DAS GEBUNDENSEIN AN DIE LIZENZBEDINGUNGEN AKZEPTIEREN. 1. Definitionen 1. Der Begriff "Abwandlung" im Sinne dieser Lizenz bezeichnet das Ergebnis jeglicher Art von Ver?nderung des Schutzgegenstandes, solange die eigenpers?nlichen Z?ge des Schutzgegenstandes darin nicht verblassen und daran eigene Schutzrechte entstehen. Das kann insbesondere eine Bearbeitung, Umgestaltung, ?nderung, Anpassung, ?bersetzung oder Heranziehung des Schutzgegenstandes zur Vertonung von Laufbildern sein. Nicht als Abwandlung des Schutzgegenstandes gelten seine Aufnahme in eine Sammlung oder ein Sammelwerk und die freie Benutzung des Schutzgegenstandes. 2. Der Begriff "Sammelwerk" im Sinne dieser Lizenz meint eine Zusammenstellung von literarischen, k?nstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalten, sofern diese Zusammenstellung aufgrund von Auswahl und Anordnung der darin enthaltenen selbst?ndigen Elemente eine geistige Sch?pfung darstellt, unabh?ngig davon, ob die Elemente systematisch oder methodisch angelegt und dadurch einzeln zug?nglich sind oder nicht. 3. "Verbreiten" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, den Schutzgegenstand oder Abwandlungen im Original oder in Form von Vervielf?ltigungsst?cken, mithin in k?rperlich fixierter Form der ?ffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen. 4. Unter "Lizenzelementen" werden im Sinne dieser Lizenz die folgenden ?bergeordneten Lizenzcharakteristika verstanden, die vom Lizenzgeber ausgew?hlt wurden und in der Bezeichnung der Lizenz zum Ausdruck kommen: "Namensnennung", "Weitergabe unter gleichen Bedingungen". 5. Der "Lizenzgeber" im Sinne dieser Lizenz ist diejenige nat?rliche oder juristische Person oder Gruppe, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen dieser Lizenz anbietet und insoweit als Rechteinhaberin auftritt. 6. "Rechteinhaber" im Sinne dieser Lizenz ist der Urheber des Schutzgegenstandes oder jede andere nat?rliche oder juristische Person oder Gruppe von Personen, die am Schutzgegenstand ein Immaterialg?terrecht erlangt hat, welches die in Abschnitt 3 genannten Handlungen erfasst und bei dem eine Einr?umung von Nutzungsrechten oder eine Weiter?bertragung an Dritte m?glich ist. 7. Der Begriff "Schutzgegenstand" bezeichnet in dieser Lizenz den literarischen, k?nstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalt, der unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird. Das kann insbesondere eine pers?nliche geistige Sch?pfung jeglicher Art, ein Werk der kleinen M?nze, ein nachgelassenes Werk oder auch ein Lichtbild oder anderes Objekt eines verwandten Schutzrechts sein, unabh?ngig von der Art seiner Fixierung und unabh?ngig davon, auf welche Weise jeweils eine Wahrnehmung erfolgen kann, gleichviel ob in analoger oder digitaler Form. Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten einen immaterialg?terrechtlichen Schutz eigener Art genie?en, unterfallen auch sie dem Begriff "Schutzgegenstand" im Sinne dieser Lizenz. 8. Mit "Sie" bzw. "Ihnen" ist die nat?rliche oder juristische Person gemeint, die in dieser Lizenz im Abschnitt 3 genannte Nutzungen des Schutzgegenstandes vornimmt und zuvor in Hinblick auf den Schutzgegenstand nicht gegen Bedingungen dieser Lizenz versto?en oder aber die ausdr?ckliche Erlaubnis des Lizenzgebers erhalten hat, die durch diese Lizenz gew?hrten Nutzungsrechte trotz eines vorherigen Versto?es auszu?ben. 9. Unter "?ffentlich Zeigen" im Sinne dieser Lizenz sind Ver?ffentlichungen und Pr?sentationen des Schutzgegenstandes zu verstehen, die f?r eine Mehrzahl von Mitgliedern der ?ffentlichkeit bestimmt sind und in unk?rperlicher Form mittels ?ffentlicher Wiedergabe in Form von Vortrag, Auff?hrung, Vorf?hrung, Darbietung, Sendung, Weitersendung, zeit- und ortsunabh?ngiger Zug?nglichmachung oder in k?rperlicher Form mittels Ausstellung erfolgen, unabh?ngig von bestimmten Veranstaltungen und unabh?ngig von den zum Einsatz kommenden Techniken und Verfahren, einschlie?lich drahtgebundener oder drahtloser Mittel und Einstellen in das Internet. 10. "Vervielf?ltigen" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, mittels beliebiger Verfahren Vervielf?ltigungsst?cke des Schutzgegenstandes herzustellen, insbesondere durch Ton- oder Bildaufzeichnungen, und umfasst auch den Vorgang, erstmals k?rperliche Fixierungen des Schutzgegenstandes sowie Vervielf?ltigungsst?cke dieser Fixierungen anzufertigen, sowie die ?bertragung des Schutzgegenstandes auf einen Bild- oder Tontr?ger oder auf ein anderes elektronisches Medium, gleichviel ob in digitaler oder analoger Form. 11. "Mit Creative Commons kompatible Lizenz" bezeichnet eine Lizenz, die unter http://creativecommons.org/compatiblelicenses aufgelistet ist und die durch Creative Commons als grunds?tzlich zur vorliegenden Lizenz ?quivalent akzeptiert wurde, da zumindest folgende Voraussetzungen erf?llt sind: Diese mit Creative Commons kompatible Lizenz 1. enth?lt Bestimmungen, welche die gleichen Ziele verfolgen, die gleiche Bedeutung haben und die gleichen Wirkungen erzeugen wie die Lizenzelemente der vorliegenden Lizenz; und 2. erlaubt ausdr?cklich das Lizenzieren von ihr unterstellten Abwandlungen unter vorliegender Lizenz, unter einer anderen rechtsordnungsspezifisch angepassten Creative-Commons-Lizenz mit denselben Lizenzelementen, wie sie die vorliegende Lizenz aufweist, oder unter der entsprechenden Creative-Commons-Unported-Lizenz. 2. Schranken des Immaterialg?terrechts Diese Lizenz ist in keiner Weise darauf gerichtet, Befugnisse zur Nutzung des Schutzgegenstandes zu vermindern, zu beschr?nken oder zu vereiteln, die Ihnen aufgrund der Schranken des Urheberrechts oder anderer Rechtsnormen bereits ohne Weiteres zustehen oder sich aus dem Fehlen eines immaterialg?terrechtlichen Schutzes ergeben. 3. Einr?umung von Nutzungsrechten Unter den Bedingungen dieser Lizenz r?umt Ihnen der Lizenzgeber - unbeschadet unverzichtbarer Rechte und vorbehaltlich des Abschnitts 3.e) - das verg?tungsfreie, r?umlich und zeitlich (f?r die Dauer des Schutzrechts am Schutzgegenstand) unbeschr?nkte einfache Recht ein, den Schutzgegenstand auf die folgenden Arten und Weisen zu nutzen ("unentgeltlich einger?umtes einfaches Nutzungsrecht f?r jedermann"): 1. Den Schutzgegenstand in beliebiger Form und Menge zu vervielf?ltigen, ihn in Sammelwerke zu integrieren und ihn als Teil solcher Sammelwerke zu vervielf?ltigen; 2. Abwandlungen des Schutzgegenstandes anzufertigen, einschlie?lich ?bersetzungen unter Nutzung jedweder Medien, sofern deutlich erkennbar gemacht wird, dass es sich um Abwandlungen handelt; 3. den Schutzgegenstand, allein oder in Sammelwerke aufgenommen, ?ffentlich zu zeigen und zu verbreiten; 4. Abwandlungen des Schutzgegenstandes zu ver?ffentlichen, ?ffentlich zu zeigen und zu verbreiten. 5. Bez?glich Verg?tung f?r die Nutzung des Schutzgegenstandes gilt Folgendes: 1. Unverzichtbare gesetzliche Verg?tungsanspr?che: Soweit unverzichtbare Verg?tungsanspr?che im Gegenzug f?r gesetzliche Lizenzen vorgesehen oder Pauschalabgabensysteme (zum Beispiel f?r Leermedien) vorhanden sind, beh?lt sich der Lizenzgeber das ausschlie?liche Recht vor, die entsprechende Verg?tung einzuziehen f?r jede Aus?bung eines Rechts aus dieser Lizenz durch Sie. 2. Verg?tung bei Zwangslizenzen: Sofern Zwangslizenzen au?erhalb dieser Lizenz vorgesehen sind und zustande kommen, verzichtet der Lizenzgeber f?r alle F?lle einer lizenzgerechten Nutzung des Schutzgegenstandes durch Sie auf jegliche Verg?tung. 3. Verg?tung in sonstigen F?llen: Bez?glich lizenzgerechter Nutzung des Schutzgegenstandes durch Sie, die nicht unter die beiden vorherigen Abschnitte (i) und (ii) f?llt, verzichtet der Lizenzgeber auf jegliche Verg?tung, unabh?ngig davon, ob eine Einziehung der Verg?tung durch ihn selbst oder nur durch eine Verwertungsgesellschaft m?glich w?re. Das vorgenannte Nutzungsrecht wird f?r alle bekannten sowie f?r alle noch nicht bekannten Nutzungsarten einger?umt. Es beinhaltet auch das Recht, solche ?nderungen am Schutzgegenstand vorzunehmen, die f?r bestimmte nach dieser Lizenz zul?ssige Nutzungen technisch erforderlich sind. Alle sonstigen Rechte, die ?ber diesen Abschnitt hinaus nicht ausdr?cklich durch den Lizenzgeber einger?umt werden, bleiben diesem allein vorbehalten. Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten Schutzgegenstand dieser Lizenz oder Teil dessen sind und einen immaterialg?terrechtlichen Schutz eigener Art genie?en, verzichtet der Lizenzgeber auf s?mtliche aus diesem Schutz resultierenden Rechte. 4. Bedingungen Die Einr?umung des Nutzungsrechts gem?? Abschnitt 3 dieser Lizenz erfolgt ausdr?cklich nur unter den folgenden Bedingungen: 1. Sie d?rfen den Schutzgegenstand ausschlie?lich unter den Bedingungen dieser Lizenz verbreiten oder ?ffentlich zeigen. Sie m?ssen dabei stets eine Kopie dieser Lizenz oder deren vollst?ndige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) beif?gen. Sie d?rfen keine Vertrags- oder Nutzungsbedingungen anbieten oder fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch diese Lizenz gew?hrten Rechte beschr?nken. Sie d?rfen den Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren. Bei jeder Kopie des Schutzgegenstandes, die Sie verbreiten oder ?ffentlich zeigen, m?ssen Sie alle Hinweise unver?ndert lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen. Wenn Sie den Schutzgegenstand verbreiten oder ?ffentlich zeigen, d?rfen Sie (in Bezug auf den Schutzgegenstand) keine technischen Ma?nahmen ergreifen, die den Nutzer des Schutzgegenstandes in der Aus?bung der ihm durch diese Lizenz gew?hrten Rechte behindern k?nnen. Dieser Abschnitt 4.a) gilt auch f?r den Fall, dass der Schutzgegenstand einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet, was jedoch nicht bedeutet, dass das Sammelwerk insgesamt dieser Lizenz unterstellt werden muss. Sofern Sie ein Sammelwerk erstellen, m?ssen Sie auf die Mitteilung eines Lizenzgebers hin aus dem Sammelwerk die in Abschnitt 4.c) aufgez?hlten Hinweise entfernen. Wenn Sie eine Abwandlung vornehmen, m?ssen Sie auf die Mitteilung eines Lizenzgebers hin von der Abwandlung die in Abschnitt 4.c) aufgez?hlten Hinweise entfernen. 2. Sie d?rfen eine Abwandlung ausschlie?lich unter den Bedingungen 1. dieser Lizenz, 2. einer sp?teren Version dieser Lizenz mit denselben Lizenzelementen, 3. einer rechtsordnungsspezifischen Creative-Commons-Lizenz mit denselben Lizenzelementen ab Version 3.0 aufw?rts (z.B. Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 US), 4. der Creative-Commons-Unported-Lizenz mit denselben Lizenzelementen ab Version 3.0 aufw?rts, oder 5. einer mit Creative Commons kompatiblen Lizenz verbreiten oder ?ffentlich zeigen. Falls Sie die Abwandlung gem?? Abschnitt (v) unter einer mit Creative Commons kompatiblen Lizenz lizenzieren, m?ssen Sie deren Lizenzbestimmungen Folge leisten. Falls Sie die Abwandlungen unter einer der unter (i)-(iv) genannten Lizenzen ("Verwendbare Lizenzen") lizenzieren, m?ssen Sie deren Lizenzbestimmungen sowie folgenden Bestimmungen Folge leisten: Sie m?ssen stets eine Kopie der verwendbaren Lizenz oder deren vollst?ndige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) beif?gen, wenn Sie die Abwandlung verbreiten oder ?ffentlich zeigen. Sie d?rfen keine Vertrags- oder Nutzungsbedingungen anbieten oder fordern, die die Bedingungen der verwendbaren Lizenz oder die durch sie gew?hrten Rechte beschr?nken. Bei jeder Abwandlung, die Sie verbreiten oder ?ffentlich zeigen, m?ssen Sie alle Hinweise auf die verwendbare Lizenz und den Haftungsausschluss unver?ndert lassen. Wenn Sie die Abwandlung verbreiten oder ?ffentlich zeigen, d?rfen Sie (in Bezug auf die Abwandlung) keine technischen Ma?nahmen ergreifen, die den Nutzer der Abwandlung in der Aus?bung der ihm durch die verwendbare Lizenz gew?hrten Rechte behindern k?nnen. Dieser Abschnitt 4.b) gilt auch f?r den Fall, dass die Abwandlung einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet, was jedoch nicht bedeutet, dass das Sammelwerk insgesamt der verwendbaren Lizenz unterstellt werden muss. 3. Die Verbreitung und das ?ffentliche Zeigen des Schutzgegenstandes oder auf ihm aufbauender Abwandlungen oder ihn enthaltender Sammelwerke ist Ihnen nur unter der Bedingung gestattet, dass Sie, vorbehaltlich etwaiger Mitteilungen im Sinne von Abschnitt 4.a), alle dazu geh?renden Rechtevermerke unber?hrt lassen. Sie sind verpflichtet, die Rechteinhaberschaft in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen Form anzuerkennen, indem Sie - soweit bekannt - Folgendes angeben: 1. Den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Rechteinhabers und / oder, falls der Lizenzgeber im Rechtevermerk, in den Nutzungsbedingungen oder auf andere angemessene Weise eine Zuschreibung an Dritte vorgenommen hat (z.B. an eine Stiftung, ein Verlagshaus oder eine Zeitung) ("Zuschreibungsempf?nger"), Namen bzw. Bezeichnung dieses oder dieser Dritten; 2. den Titel des Inhaltes; 3. in einer praktikablen Form den Uniform-Resource-Identifier (URI, z.B. Internetadresse), den der Lizenzgeber zum Schutzgegenstand angegeben hat, es sei denn, dieser URI verweist nicht auf den Rechtevermerk oder die Lizenzinformationen zum Schutzgegenstand; 4. und im Falle einer Abwandlung des Schutzgegenstandes in ?bereinstimmung mit Abschnitt 3.b) einen Hinweis darauf, dass es sich um eine Abwandlung handelt. Die nach diesem Abschnitt 4.c) erforderlichen Angaben k?nnen in jeder angemessenen Form gemacht werden; im Falle einer Abwandlung des Schutzgegenstandes oder eines Sammelwerkes m?ssen diese Angaben das Minimum darstellen und bei gemeinsamer Nennung mehrerer Rechteinhaber dergestalt erfolgen, dass sie zumindest ebenso hervorgehoben sind wie die Hinweise auf die ?brigen Rechteinhaber. Die Angaben nach diesem Abschnitt d?rfen Sie ausschlie?lich zur Angabe der Rechteinhaberschaft in der oben bezeichneten Weise verwenden. Durch die Aus?bung Ihrer Rechte aus dieser Lizenz d?rfen Sie ohne eine vorherige, separat und schriftlich vorliegende Zustimmung des Lizenzgebers und / oder des Zuschreibungsempf?ngers weder explizit noch implizit irgendeine Verbindung zum Lizenzgeber oder Zuschreibungsempf?nger und ebenso wenig eine Unterst?tzung oder Billigung durch ihn andeuten. 4. Die oben unter 4.a) bis c) genannten Einschr?nkungen gelten nicht f?r solche Teile des Schutzgegenstandes, die allein deshalb unter den Schutzgegenstandsbegriff fallen, weil sie als Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten einen immaterialg?terrechtlichen Schutz eigener Art genie?en. 5. Pers?nlichkeitsrechte bleiben - soweit sie bestehen - von dieser Lizenz unber?hrt. 5. Gew?hrleistung SOFERN KEINE ANDERS LAUTENDE, SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM LIZENZGEBER UND IHNEN GESCHLOSSEN WURDE UND SOWEIT M?NGEL NICHT ARGLISTIG VERSCHWIEGEN WURDEN, BIETET DER LIZENZGEBER DEN SCHUTZGEGENSTAND UND DIE EINR?UMUNG VON RECHTEN UNTER AUSSCHLUSS JEGLICHER GEW?HRLEISTUNG AN UND ?BERNIMMT WEDER AUSDR?CKLICH NOCH KONKLUDENT GARANTIEN IRGENDEINER ART. DIES UMFASST INSBESONDERE DAS FREISEIN VON SACH- UND RECHTSM?NGELN, UNABH?NGIG VON DEREN ERKENNBARKEIT F?R DEN LIZENZGEBER, DIE VERKEHRSF?HIGKEIT DES SCHUTZGEGENSTANDES, SEINE VERWENDBARKEIT F?R EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE DIE KORREKTHEIT VON BESCHREIBUNGEN. DIESE GEW?HRLEISTUNGSBESCHR?NKUNG GILT NICHT, SOWEIT M?NGEL ZU SCH?DEN DER IN ABSCHNITT 6 BEZEICHNETEN ART F?HREN UND AUF SEITEN DES LIZENZGEBERS DAS JEWEILS GENANNTE VERSCHULDEN BZW. VERTRETENM?SSEN EBENFALLS VORLIEGT. 6. Haftungsbeschr?nkung DER LIZENZGEBER HAFTET IHNEN GEGEN?BER IN BEZUG AUF SCH?DEN AUS DER VERLETZUNG DES LEBENS, DES K?RPERS ODER DER GESUNDHEIT NUR, SOFERN IHM WENIGSTENS FAHRL?SSIGKEIT VORZUWERFEN IST, F?R SONSTIGE SCH?DEN NUR BEI GROBER FAHRL?SSIGKEIT ODER VORSATZ, UND ?BERNIMMT DAR?BER HINAUS KEINERLEI FREIWILLIGE HAFTUNG. 7. Erl?schen 1. Diese Lizenz und die durch sie einger?umten Nutzungsrechte erl?schen mit Wirkung f?r die Zukunft im Falle eines Versto?es gegen die Lizenzbedingungen durch Sie, ohne dass es dazu der Kenntnis des Lizenzgebers vom Versto? oder einer weiteren Handlung einer der Vertragsparteien bedarf. Mit nat?rlichen oder juristischen Personen, die Abwandlungen des Schutzgegenstandes oder diesen enthaltende Sammelwerke unter den Bedingungen dieser Lizenz von Ihnen erhalten haben, bestehen nachtr?glich entstandene Lizenzbeziehungen jedoch solange weiter, wie die genannten Personen sich ihrerseits an s?mtliche Lizenzbedingungen halten. Dar?ber hinaus gelten die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7, und 8 auch nach einem Erl?schen dieser Lizenz fort. 2. Vorbehaltlich der oben genannten Bedingungen gilt diese Lizenz unbefristet bis der rechtliche Schutz f?r den Schutzgegenstand ausl?uft. Davon abgesehen beh?lt der Lizenzgeber das Recht, den Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen anzubieten oder die eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit einzustellen, solange die Aus?bung dieses Rechts nicht einer K?ndigung oder einem Widerruf dieser Lizenz (oder irgendeiner Weiterlizenzierung, die auf Grundlage dieser Lizenz bereits erfolgt ist bzw. zuk?nftig noch erfolgen muss) dient und diese Lizenz unter Ber?cksichtigung der oben zum Erl?schen genannten Bedingungen vollumf?nglich wirksam bleibt. 8. Sonstige Bestimmungen 1. Jedes Mal wenn Sie den Schutzgegenstand f?r sich genommen oder als Teil eines Sammelwerkes verbreiten oder ?ffentlich zeigen, bietet der Lizenzgeber dem Empf?nger eine Lizenz zu den gleichen Bedingungen und im gleichen Umfang an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz. 2. Jedes Mal wenn Sie eine Abwandlung des Schutzgegenstandes verbreiten oder ?ffentlich zeigen, bietet der Lizenzgeber dem Empf?nger eine Lizenz am urspr?nglichen Schutzgegenstand zu den gleichen Bedingungen und im gleichen Umfang an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz. 3. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz unwirksam sein, so bleibt davon die Wirksamkeit der Lizenz im ?brigen unber?hrt. 4. Keine Bestimmung dieser Lizenz soll als abbedungen und kein Versto? gegen sie als zul?ssig gelten, solange die von dem Verzicht oder von dem Versto? betroffene Seite nicht schriftlich zugestimmt hat. 5. Diese Lizenz (zusammen mit in ihr ausdr?cklich vorgesehenen Erlaubnissen, Mitteilungen und Zustimmungen, soweit diese tats?chlich vorliegen) stellt die vollst?ndige Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen in Bezug auf den Schutzgegenstand dar. Es bestehen keine Abreden, Vereinbarungen oder Erkl?rungen in Bezug auf den Schutzgegenstand, die in dieser Lizenz nicht genannt sind. Rechtsgesch?ftliche ?nderungen des Verh?ltnisses zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen sind nur ?ber Modifikationen dieser Lizenz m?glich. Der Lizenzgeber ist an etwaige zus?tzliche, einseitig durch Sie ?bermittelte Bestimmungen nicht gebunden. Diese Lizenz kann nur durch schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber modifiziert werden. Derlei Modifikationen wirken ausschlie?lich zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen und wirken sich nicht auf die Dritten gem?? Ziffern 8.a) und b) angeboteten Lizenzen aus. 6. Sofern zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde und soweit Wahlfreiheit besteht, findet auf diesen Lizenzvertrag das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Creative Commons Notice Creative Commons ist nicht Partei dieser Lizenz und ?bernimmt keinerlei Gew?hr oder dergleichen in Bezug auf den Schutzgegenstand. Creative Commons haftet Ihnen oder einer anderen Partei unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt f?r irgendwelche Sch?den, die - abstrakt oder konkret, zuf?llig oder vorhersehbar - im Zusammenhang mit dieser Lizenz entstehen. Unbeschadet der vorangegangen beiden S?tze, hat Creative Commons alle Rechte und Pflichten eines Lizenzgebers, wenn es sich ausdr?cklich als Lizenzgeber im Sinne dieser Lizenz bezeichnet. Creative Commons gew?hrt den Parteien nur insoweit das Recht, das Logo und die Marke "Creative Commons" zu nutzen, als dies notwendig ist, um der ?ffentlichkeit gegen?ber kenntlich zu machen, dass der Schutzgegenstand unter einer CCPL steht. Ein dar?ber hinaus gehender Gebrauch der Marke "Creative Commons" oder einer verwandten Marke oder eines verwandten Logos bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Creative Commons. Jeder erlaubte Gebrauch richtet sich nach der Creative Commons Marken-Nutzungs-Richtlinie in der jeweils aktuellen Fassung, die von Zeit zu Zeit auf der Website ver?ffentlicht oder auf andere Weise auf Anfrage zug?nglich gemacht wird. Zur Klarstellung: Die genannten Einschr?nkungen der Markennutzung sind nicht Bestandteil dieser Lizenz. Creative Commons kann kontaktiert werden ?ber http://creativecommons.org/.

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